WorksLine - Erfolg auf der ganzen Linie!

workslineserviceWorksLine Hotline

Tel.: 0 25 74 / 93 84-0 
Was können wir
für Sie Gutes tun?

1. Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend.
2. WorksLine ist bestrebt, immer die aktuellen Produkte zu vertreiben. Geringfügige Abweichungen von Prospektangaben oder Mustern berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
3. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Lager Saerbeck zuzüglich Anliefer- und Installationskosten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt ab Lager Saerbeck auf Gefahr und Kosten des Kunden.
4. Kann eine von WorksLine vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist, mindestens jedoch sechs Wochen, beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Kunden zu gewähren. Kommt WorksLine seiner Lieferverpflichtung auch innerhalb der Nachfrist nicht nach, kann der Kunde vom Vertrage zurücktreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Lieferverzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von WorksLine.
5. Von WorksLine nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen sowie Fälle höherer Gewalt sowohl bei WorksLines Vorlieferanten verlängern die Lieferfrist entsprechend. Der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Zum Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarte Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt, und diese dann innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Kunden nicht erfolgt.
6. Kommt der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug oder verzögert sich aus sonstigen von dem Kunden zu vertretenden Gründen der Versand der Ware, so ist WorksLine berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern.
7. Verweigert der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten, angemessene Nachfrist die Abnahme oder erklärt er schon vorher ausdrücklich, nicht abnehmen zu wollen, kann WorksLine vom Vertrage zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. WorksLine ist berechtigt, in diesem Fall pauschal 30 Prozent des Bestellpreises ohne Abzüge als Schadensersatz zu fordern. Das Recht des Kunden, einen geringeren Schaden nachzuweisen, bleibt unberührt.
8. Unvollständigkeit der Lieferung oder Mängel sind von dem Kunden binnen acht Tagen nach Wareneingang zu rügen. WorksLine hat alternativ das Recht der Ersatzlieferung oder das Recht der Nachbesserung. Eine Minderung kann nur mit Zustimmung von WorksLine erfolgen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht unmittelbar an der Ware selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Beanstandungen können nicht mehr berücksichtigt werden, wenn von Seiten des Kunden Veränderungen an den gelieferten Gegenständen vorgenommen wurden.
9. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Lieferung (der Lieferung steht der vergebliche Lieferversuch gleich) beziehungsweise im Falle der Zurückstellung der Lieferung auf Wunsch des Kunden zwei Wochen nach Lieferbereitschaft durch WorksLine.
10. Sämtliche Zahlungen sind binnen acht Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig. Skontoabzüge oder sonstige Rabatte sind unzulässig, es sei denn, etwas Gegenteiliges ist ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Nach Ablauf der vereinbarten Fälligkeits-/Zahlungsfrist tritt Zahlungsverzug des Kunden ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung von WorksLine bedarf. Von diesem Zeitpunkt an ist der Rechnungsbetrag zu verzinsen und zwar mit 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
11. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie einer sonstigen offenen Forderungen gegen den Kunden, insbesondere aus vorangegangenen Lieferungen, Eigentum von WorksLine. Für den Fall der Weiterveräußerung durch den Kunden werden hiermit dessen Ansprüche gegen den Dritten an WorksLine abgetreten. Außergewöhnliche Verfügungen, wie z. B. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind nur mit Zustimmung von WorksLine zulässig. Werden die Gegenstände von dritter Seite gepfändet, so ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum von WorksLine hinzuweisen und sofort unter Übersendung des Pfändungsprotokolls zu unterrichten.
12. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Im Falle der Scheck- oder Wechselzahlung gilt eine solche Zahlung nur erfüllungshalber
13. Nebenabreden und Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform bzw. der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von WorksLine. Wer sich auf Änderungen oder Ergänzungen beruft, hat dieses durch Vorlage der entsprechenden schriftlichen Vereinbarung nachzuweisen.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundsprozessen ist der Sitz von WorksLine, soweit keine gesetzliche Vorschrift dem entgegensteht.
15. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen und Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon unberührt. Der unwirksame Teil ist im Wege der Vereinbarung durch einen Gültigen zu ersetzen, gelingt dieses nicht, gilt das Gesetz. Diese Regelung gilt auch, soweit vorstehende Regelungen eine Lücke enthalten.
16. WorksLine ist nicht Herstellerin der von ihr vertriebenen Software, es sei denn dieses ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere dem Softwarepflegevertrag. WorksLine übernimmt daher keine Gewährleistung für die von ihr vertriebene Software. Sie hat keinen Zugriff auf Sourcecodes des Herstellers.

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